Gekündigt? Wir bezahlen Ihre Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Spezialisten für Kündigungsschutz verhandeln für Sie um Ihren Arbeitsplatz oder eine faire Abfindung, und das volle Kostenrisiko des Verfahrens liegt bei Jobfinanz.

  • Sämtliche Kosten für Vertretung und Gericht übernehmen wir vollständig, auch wenn die Klage verloren geht
  • Welcher Anteil einer Abfindung Ihnen gehört, steht schon vor Ihrer Unterschrift fest
  • Ohne Ihre Zustimmung passiert nichts, weder Klage noch Vergleich
Kündigung kostenlos prüfen

Unverbindlich · Dauert nur wenige Minuten

Drei Stellen, an denen eine Kündigung angreifbar wird

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17.08.2026
Kündigung des Arbeitsverhältnisses

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 30.09.2026.

Mit freundlichen Grüßen

Personalabteilung
1§ 623 BGBOriginal oder nur Mail?
2§ 622 BGBFrist richtig berechnet?
3§ 174 BGBVollmacht beigefügt?
Die Frist läuft bereitsab dem Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen angekommen ist
3 Wochen

Frist für die Klage. Danach ist selbst eine fehlerhafte Kündigung kaum angreifbar.

0 €

Kostenrisiko für Sie, egal wie lange das Verfahren dauert und wie es ausgeht.

3 von 4

Verfahren enden mit einem gerichtlichen Vergleich, sehr häufig samt Abfindung.

½ Monatsgehalt

pro Jahr im Betrieb gilt bei Vergleichen als übliche Größenordnung der Abfindung.

Kostenmodell

Warum Sie nichts bezahlen

Jobfinanz ist ein Prozessfinanzierer. Wir bezahlen Ihr komplettes Verfahren aus eigenem Geld, und deshalb können Sie finanziell nicht verlieren. Geht die Klage verloren, kostet Sie das keinen Cent. Kommt Geld für Sie heraus, zum Beispiel eine Abfindung, geht davon nur ein vorab vereinbarter Anteil an Jobfinanz. Was Ihnen zusteht, wissen Sie also schon, bevor Sie unterschreiben, und danach kann keine Rechnung Sie mehr überraschen.

Hintergrund ist eine Besonderheit des Arbeitsrechts. Wer vor dem Arbeitsgericht gewinnt, bekommt seine Anwaltskosten in der ersten Instanz trotzdem nicht erstattet. Je nach Gehalt sind das schnell mehrere tausend Euro, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung selbst tragen müssten. Genau dieses Risiko nimmt Ihnen Jobfinanz ab.

Für Sie hat dieses Modell zwei angenehme Folgen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, denn hinter unserer Zusage steht eigenes Geld. Sagen wir Ihnen die Finanzierung zu, trauen wir Ihrem Fall wirklich etwas zu, und Sie ziehen nie auf gut Glück vor Gericht. Und im Verfahren arbeiten alle Beteiligten auf dasselbe Ziel hin, das beste Ergebnis für Sie. Für Sie läuft kein Stundenhonorar, niemand verdient daran, Ihren Fall in die Länge zu ziehen, und je mehr am Ende herausgeholt wird, desto mehr bleibt auch Ihnen.

§
Wer vor dem Arbeitsgericht gewinnt, bekommt seine Anwaltskosten in der ersten Instanz trotzdem nicht erstattet.

Besonderheit des Arbeitsrechts

In drei Schritten

So läuft es ab

1

Fall prüfen

Sie beantworten in einem kurzen Online-Check ein paar Fragen zu Ihrer Kündigung. Für den Anfang reichen die Eckdaten, Ihre Unterlagen können Sie auch später noch nachreichen.

2

Einschätzung bekommen

Sie bekommen von uns eine klare Antwort, ob wir Ihr Verfahren vollständig finanzieren, und damit zugleich eine ehrliche Einschätzung, wie Ihre Chancen stehen. Wie es weitergeht, entscheiden allein Sie.

3

Experten übernehmen

Sobald Sie zustimmen, reicht Ihre Vertretung die Klage beim Arbeitsgericht ein und verhandelt für Sie über Abfindung oder Weiterbeschäftigung. Alle Rechnungen gehen an uns.

Vertretung

Ihr Rechtsteam steht schon bereit

Drei Wochen sind wenig Zeit, um selbst eine passende Vertretung zu finden, einen Termin zu bekommen und die Kostenfrage zu klären. Deshalb gehört sie bei Jobfinanz zum Angebot. Wir arbeiten fest mit Experten für Kündigungsschutzklagen zusammen, die Kapazität für kurzfristige Fälle freihalten und sofort übernehmen können. Für Sie entfällt damit die komplette Suche, und Ihr Fall ist vom ersten Tag an in erfahrenen Händen.

Auch danach merken Sie den Unterschied. Ihr Rechtsteam ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert und mit den Abläufen vor den Arbeitsgerichten bestens vertraut. Über Honorare und Rechnungen müssen Sie zu keinem Zeitpunkt verhandeln, denn die Kostenfrage ist von Anfang an geklärt. So haben Sie den Kopf frei für Ihren nächsten beruflichen Schritt.

  • Ihre Vertretung ist allein Ihnen verpflichtet und behandelt Ihren Fall streng vertraulich
  • Wir finanzieren das Verfahren, in die Führung Ihres Falls mischen wir uns nicht ein
  • Die rechtliche Einschätzung und die Verhandlung liegen ganz bei Ihrem Rechtsteam, nicht bei uns
  • Ob Sie ein Vergleichsangebot annehmen, entscheiden Sie, niemand schließt über Ihren Kopf hinweg ab

Hintergrund

So entsteht die Abfindung

Von sich aus bietet kaum ein Arbeitgeber eine Abfindung an. Viele verlassen sich sogar darauf, dass Gekündigte das Kostenrisiko scheuen und die Frist verstreichen lassen. Der Druck entsteht erst mit der Klage. Verliert der Arbeitgeber den Prozess, muss er Sie weiterbeschäftigen und unter Umständen monatelang Gehalt nachzahlen. Dieses Risiko kauft er sich meist lieber ab.

Deshalb wird nur ein kleiner Teil der Kündigungsschutzklagen bis zum Urteil durchgefochten. Weit häufiger einigen sich beide Seiten im Laufe des Verfahrens auf einen Vergleich, bei dem das Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Als übliche Größenordnung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit.

Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es allerdings nicht, und den Ausgang eines Verfahrens kann Ihnen niemand seriös versprechen. Sicher ist nur, dass ohne Klage gar kein Druck entsteht und dass die Frist dafür bereits läuft. Mit Jobfinanz können Sie diesen Hebel nutzen, ohne eigenes Geld zu riskieren.

Ein Rechenbeispiel

Zeit im Betrieb10 Jahre
Bruttomonatsgehalt4.000 €
Faustregel½ Gehalt pro Jahr
Übliche Größenordnung20.000 €

Voraussetzungen

Für wen sich eine Kündigungs­schutzklage lohnt

Am wichtigsten ist die Frage, ob für Sie der gesetzliche Kündigungsschutz gilt. Aber auch außerhalb davon sind viele Kündigungen angreifbar.

Der Regelfall

  • Ihr Arbeitsverhältnis bestand länger als sechs Monate
  • In Ihrem Betrieb arbeiten mehr als zehn Mitarbeiter
  • Ihre Kündigung liegt weniger als drei Wochen zurück

Treffen alle drei zu, braucht Ihr Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung, den das Arbeitsgericht überprüfen kann.

Die Sonderfälle

  • Sie sind schwanger, in Elternzeit oder schwerbehindert, und die Behörde hat der Kündigung nicht vorher zugestimmt
  • Die Kündigung kam nur per E-Mail oder mündlich statt auf Papier mit Unterschrift
  • Der Betriebsrat wurde vorher nicht ordnungsgemäß angehört

In diesen Fällen ist eine Kündigung oft unwirksam, ganz unabhängig vom Regelfall.

Ob einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, brauchen Sie vorher nicht zu wissen, genau das prüfen wir für Sie. Starten Sie den kostenlosen Check ruhig auch dann, wenn Sie unsicher sind.

Anbieter

Wer hinter Jobfinanz steht

Jobfinanz ist ein Angebot der Indemnis GmbH aus München, geführt von Dr. jur. Raoul Müller. Unter der Marke Erbfinanz finanzieren wir nach demselben Prinzip seit Jahren Ansprüche im Erbrecht, mit vollem Kostenschutz und Beteiligung nur im Erfolgsfall. Mit Jobfinanz bringen wir dieses bewährte Modell ins Arbeitsrecht.

Indemnis GmbH · Cosimastraße 121 · 81925 München

Häufige Fragen

Bleibt etwas offen? Auf jede Anfrage bekommen Sie eine persönliche Rückmeldung von uns, dabei gehen wir auch auf Ihre Fragen ein.

Was kostet mich das?

Aus eigener Tasche zahlen Sie nie etwas, weder vorab noch während des Verfahrens. Erst wenn Geld für Sie herauskommt, geht davon der vorab vereinbarte Anteil an Jobfinanz. Was Ihnen zusteht, wissen Sie deshalb schon, bevor Sie unterschreiben.

Was ist, wenn die Klage verloren geht?

Dann tragen wir sämtliche Kosten. Sie bekommen keine einzige Rechnung, weder von uns noch von Ihrer Vertretung noch vom Gericht.

Wie viel Zeit habe ich?

Drei Wochen ab dem Tag, an dem die schriftliche Kündigung bei Ihnen ankommt, etwa im Briefkasten. Danach gilt die Kündigung in fast allen Fällen als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war. Melden Sie sich deshalb auch dann noch, wenn nur wenige Tage bleiben.

Muss ich zurück in den Job, oder bekomme ich eine Abfindung?

Die Klage richtet sich formal gegen die Kündigung, ihr Ziel ist der Erhalt des Arbeitsplatzes. In der Praxis läuft es aber meist auf einen Vergleich hinaus, bei dem der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt und das Arbeitsverhältnis endet. Beides ist möglich. Was Sie anstreben, besprechen Sie mit Ihrem Rechtsteam.

Gefährdet eine Abfindung mein Arbeitslosengeld?

Hat Ihr Arbeitgeber gekündigt und kommt der Vergleich erst danach vor dem Arbeitsgericht zustande, entsteht in aller Regel keine Sperrzeit, solange er die Kündigungsfrist wahrt. Riskant sind eher Aufhebungsverträge, die vorschnell unterschrieben werden. Ihr Rechtsteam behält das beim Vergleich im Blick.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Brauche ich Jobfinanz trotzdem?

Das hängt von Ihrer Police ab. Arbeitsrecht ist oft nicht eingeschlossen, die Wartezeit läuft noch, oder die Deckungszusage lässt auf sich warten, während Ihre Klagefrist weiterläuft. Prüfen Sie Ihren Fall deshalb ruhig parallel bei uns, das kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Sagt am Ende auch Ihre Versicherung zu, entscheiden Sie einfach, welchen Weg Sie gehen.

Erfährt mein Arbeitgeber von meiner Anfrage?

Nein. Ihre Angaben nutzen wir nur für die Prüfung Ihrer Anfrage. Ihr Arbeitgeber erfährt erst etwas, wenn Ihre Vertretung für Sie tätig wird, und über diesen Schritt entscheiden Sie.

Wer übernimmt meinen Fall?

Experten für Kündigungsschutzklagen, mit denen wir fest zusammenarbeiten. Sie halten Kapazität für kurzfristige Fälle frei, und die Kostenfrage ist mit ihnen längst geklärt. Die Auswahl übernehmen wir, damit Ihr Fall trotz der kurzen Frist sofort starten kann und Sie keine Zeit mit Suchen verlieren. An Ihrer Sache ändert das nichts. Ihre Vertretung arbeitet für Sie, nicht für uns.

Was passiert, nachdem ich das Formular abgeschickt habe?

Wir sehen uns Ihre Angaben an, und Sie bekommen eine persönliche Rückmeldung, ob wir die Finanzierung übernehmen. Alles Weitere liegt bei Ihnen. Erst wenn Sie sich dafür entscheiden, wird Ihre Vertretung tätig.

Prüfen Sie Ihre Kündigung, bevor die Frist abläuft

Der erste Schritt ist ein kurzer Check, alles Weitere entscheiden Sie danach in Ruhe. Sie erfahren, wie Ihre Chancen stehen und ob wir das volle Kostenrisiko für Sie übernehmen. Für die Klage bleiben drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

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Unverbindlich · Dauert nur wenige Minuten